{"id":4508,"date":"2026-08-07T10:38:21","date_gmt":"2026-08-07T08:38:21","guid":{"rendered":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/?page_id=4508"},"modified":"2026-08-07T10:52:18","modified_gmt":"2026-08-07T08:52:18","slug":"allgemeine-mandatsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/allgemeine-mandatsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Mandatsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4508\" class=\"elementor elementor-4508\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4f34a05a e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"4f34a05a\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-499ed859 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"499ed859\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<!-- Allgemeine Mandatsbedingungen \u2013 WordPress HTML -->\n<style>\n.mandatsbedingungen-text {\n    width: 100%;\n    max-width: 100%;\n}\n\n\/* PAGE TITLE *\/\n.mandatsbedingungen-text h2 {\n    margin: 0 0 1.25rem 0;\n    font-size: clamp(1.45rem, 1.25vw, 1.8rem);\n    line-height: 1.15;\n    font-weight: 600;\n    text-transform: uppercase;\n    letter-spacing: -0.02em;\n}\n\n\/* NUMBERED SECTION HEADINGS *\/\n.mandatsbedingungen-text h3 {\n    margin: 2.4rem 0 0.8rem 0;\n    font-size: clamp(1.1rem, 1vw, 1.35rem);\n    line-height: 1.2;\n    font-weight: 400;\n    text-transform: uppercase;\n    letter-spacing: -0.015em;\n}\n\n.mandatsbedingungen-text h2 + h3 {\n    margin-top: 0;\n}\n\n\/* BODY COPY *\/\n.mandatsbedingungen-text p {\n    margin: 0 0 0.9rem 0;\n    font-size: 1rem;\n    line-height: 1.55;\n}\n\n\/* CLAUSE NUMBERS *\/\n.mandatsbedingungen-text p > strong:first-child {\n    font-weight: 600;\n}\n\n\/* LINKS *\/\n.mandatsbedingungen-text a {\n    color: inherit;\n    text-decoration: none;\n    overflow-wrap: anywhere;\n}\n\n.mandatsbedingungen-text a:hover {\n    text-decoration: underline;\n    text-underline-offset: 0.15em;\n}\n\n\/* MOBILE *\/\n@media (max-width: 767px) {\n    .mandatsbedingungen-text h3 {\n        margin-top: 2rem;\n    }\n\n    .mandatsbedingungen-text p {\n        line-height: 1.5;\n    }\n}\n<\/style>\n\n<div class=\"mandatsbedingungen-text\">\n<h2>Allgemeine Mandatsbedingungen<\/h2>\n<h3>1. Geltungsbereich<\/h3>\n<p>Soweit nichts anderes ausdru\u0308cklich schriftlich oder in Textform vereinbart, so gelten die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbestimmungen fu\u0308r alle Gescha\u0308ftsbeziehungen mit den Mandanten. Sie gelten, vorausgesetzt es erfolgt keine andere Vereinbarung in Schrift- oder Textform auch fu\u0308r zuku\u0308nftige Auftra\u0308ge \/ Mandate.<\/p>\n<p>Diese allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sa\u0308mtlicher Vertra\u0308ge zwischen der Ribas &amp; Partner mbB (nachfolgend Kanzlei) und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und\/oder Vertretung zum Gegenstand haben (diese Vertra\u0308ge nachfolgend: Mandate). Der Einbeziehung anderer allgemeiner Gescha\u0308ftsbedingungen insbesondere solchen des Mandanten in das Mandat, wird ausdru\u0308cklich widersprochen.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen dieser Mandatsbestimmungen gelten nur f\u00fcr zuk\u00fcnftige Mandate. F\u00fcr laufende Mandate bed\u00fcrfen \u00c4nderungen der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Mandanten.<\/p>\n<h3>2. Inhalt und Durchf\u00fchrung des Auftrages \/ Mandates<\/h3>\n<p><strong>2.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Das Auftrags- bzw. Mandatsverha\u0308ltnis beginnt mit der Auftrags- \/ Mandatsannahme und endet mit Beendigung desselbigen gema\u0308\u00df Ziffer 9. Wir behalten uns das Recht vor, Auftra\u0308ge oder Anfragen abzulehnen, insbesondere in Fa\u0308llen einer Interessenskollision.<\/p>\n<p><strong>2.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Die Bearbeitung des Mandats beginnt, sobald der Vorschuss (siehe Ziffer 7.6) fristgerecht beglichen wurde. Sofern kein Vorschuss von Seiten der Kanzlei festgelegt wurde, beginnt die Bearbeitung mit der Auftrags- bzw. Mandatsannahme.<\/p>\n<p><strong>2.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Wir schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Gegenstand des Auftrages ist jeweils die vereinbarte Leistung. Die Auftra\u0308ge werden durch uns nach den Grundsa\u0308tzen ordnungsgema\u0308\u00dfer Berufsausu\u0308bung und nach bestem Wissen und Gewissen ausgefu\u0308hrt. Zur Durchfu\u0308hrung des Auftrages \/ Mandates sind wir berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und uns gegebenenfalls zur Durchfu\u0308hrung des Auftrages \/ Mandates sachversta\u0308ndiger Personen zu bedienen.<\/p>\n<p><strong>2.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Bei einer Beauftragung zur Erstellung von Vertra\u0308gen, Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen etc. ist Gegenstand des Auftrages nur die Erstellung des jeweiligen Schriftstu\u0308ckes. Wir sind zu einer laufenden Pflege und Anpassung an neue rechtliche oder tatsa\u0308chliche Bedingungen nur verpflichtet, soweit dies ausdru\u0308cklich mit dem Mandanten vereinbart wurde.<\/p>\n<p><strong>2.5<\/strong>&nbsp;&nbsp;Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist die Kanzlei nur verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erha\u0308lt und diesen angenommen hat.<\/p>\n<p><strong>2.6<\/strong>&nbsp;&nbsp;Bei mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit ist die Kanzlei berechtigt, sa\u0308mtliche Auftraggeber umfassend zu unterrichten, entgegenstehende Einzelweisungen eines Auftraggebers sind insoweit unbeachtlich.\u00a0Erkl\u00e4rungen eines Mandanten werden nur diesem gegen\u00fcber wirksam. Bei widersprechenden Handlungen oder Erkla\u0308rungen der Auftraggeber ist die Kanzlei berechtigt, das Mandat zu ku\u0308ndigen.<\/p>\n<p><strong>2.7<\/strong>&nbsp;&nbsp;Verlangt der Mandant wa\u0308hrend der Mandatsdurchfu\u0308hrung eine A\u0308nderung des Mandates, so ist die Kanzlei verpflichtet, dem A\u0308nderungsverlangen Rechnung zu tragen, wenn die Durchfu\u0308hrung des A\u0308nderungsverlangens ihr zugemutet werden kann. Die Kanzlei kann in diesem Fall in Abweichung von der urspru\u0308nglichen Aufwandsplanung eine angemessene Anpassung der Vergu\u0308tung zur Auftragsdurchfu\u0308hrung einfordern.<\/p>\n<h3>3. Mitwirkungspflichten<\/h3>\n<p><strong>3.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Der Mandant ist verpflichtet, uns unaufgefordert alle in Zusammenhang und zur Durchfu\u0308hrung des Auftrages notwendigen und erforderlichen Unterlagen und Erkla\u0308rungen vollsta\u0308ndig und rechtzeitig zu u\u0308bergeben.<\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Unterla\u0308sst der Mandant eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann er aus diesem Versa\u0308umnis keine Anspru\u0308che uns gegenu\u0308ber herleiten, wenn sein Unterlassen zu einer Verschlechterung seiner Rechtsposition gefu\u0308hrt hat, insbesondere wenn er dadurch rechtliche Nachteile gleich welcher Art erleidet (z. B. Nichtvorbringen entscheidungserheblicher Tatsachen, Verspa\u0308tung, Verlust eines Rechtsmittels bzw. \u2013 behelfs, u.a.).\u00a0Die Kanzlei haftet f\u00fcr solche Nachteile nur, soweit sie nicht auf der fehlenden Mitwirkung des Mandanten beruhen. Gesetzliche\u00a0Schadensersatzanspr\u00fcche\u00a0aufgrund schuldhaften Verhaltens des Mandanten bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>3.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Der Mandant wird zu der Gegenseite, zu Gerichten, Beho\u0308rden oder sonstigen Beteiligten nur in Abstimmung mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen. Nimmt die Gegenseite oder ein Dritter zu dem Mandanten Kontakt auf, wird der Mandant die Kanzlei umgehend daru\u0308ber informieren.<\/p>\n<p><strong>3.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Der Mandant verpflichtet sich, fu\u0308r die Dauer des Mandates die Kanzlei unverzu\u0308glich u\u0308ber Handlungen, die der Mandant selbst gegenu\u0308ber Gerichten, Beho\u0308rden, Dritten oder dem Gegner vorgenommen hat, zu informieren.<\/p>\n<p><strong>3.5<\/strong>&nbsp;&nbsp;Kommt der Mandant mit der Annahme einer von uns angebotenen Leistung ganz oder teilweise in Verzug, so sind wir berechtigt, nach Bestimmung einer angemessenen Nachfrist, das Vertrags- \/ Mandatsverha\u0308ltnis au\u00dferordentlich zu ku\u0308ndigen. Unberu\u0308hrt hiervon bleibt unser Anspruch auf Ersatz der uns durch dieses Verhalten oder die unterlassene Mitwirkung nach Ziffer 3.2 entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens. Dies gilt auch dann, wenn wir von unserem Ku\u0308ndigungsrecht keinen Gebrauch machen.<\/p>\n<p><strong>3.6<\/strong>&nbsp;&nbsp;Der Mandant ist nicht berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Vertra\u0308ge, Vertragsentwu\u0308rfe, Vertragsmuster, Gutachten, etc. ohne unsere schriftliche Zustimmung an unbefugte Dritte weiterzugeben.<\/p>\n<p><strong>3.7<\/strong>&nbsp;&nbsp;Ferner hat der Mandant der Kanzlei mitzuteilen, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E- Mail-Adresse etc. wechselt oder er bzw. seine gesetzlichen Vertreter u\u0308ber la\u0308ngere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gru\u0308nden nicht erreichbar sind.<\/p>\n<p><strong>3.8<\/strong>&nbsp;&nbsp;Schlie\u00dflich hat der Mandant, die ihm von der Kanzlei u\u0308bermittelten Ausfu\u0308hrungen, Schreiben und Schriftsa\u0308tze dahingehend sorgfa\u0308ltig zu pru\u0308fen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben richtig und vollsta\u0308ndig sind.<\/p>\n<h3>4. Verschwiegenheitsverpflichtung<\/h3>\n<p><strong>4.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Gesetzlich sind wir und unsere Mitarbeiter verpflichtet, u\u0308ber alle Tatsachen, die uns im Rahmen der Ausfu\u0308hrung des Auftrages bekannt gemacht werden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt dann nicht, wenn der Mandant uns von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitsverpflichtung dauert u\u0308ber die Beendigung des Vertrags- \/ Mandatsverha\u0308ltnisses fort.<\/p>\n<p><strong>4.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Eine Verschwiegenheitspflicht besteht nicht in Fa\u0308llen offenkundiger oder o\u0308ffentlich bekannter Tatsachen. Sie besteht ebenfalls nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und \/ oder nach dem u\u0308blichen Gescha\u0308ftsablauf zur ordnungsgema\u0308\u00dfen Wahrnehmung des Mandats erforderlich ist. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von der Verschwiegenheitsverpflichtung erfasster Informationen an nicht- rechtsanwaltliche und freie Mitarbeiter der Kanzlei, soweit diese ihrerseits von der Kanzlei zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Auch sind wir von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden, soweit wir nach den Versicherungsbedingungen unserer Vermo\u0308genshaftpflichtversicherung zur entsprechenden Information und Mitwirkung verpflichtet sind.<\/p>\n<p><strong>4.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Es ist uns erlaubt, Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Erkla\u0308rungen u\u0308ber die Ergebnisse unserer Ta\u0308tigkeiten Dritten nur mit Zustimmung des Mandanten auszuha\u0308ndigen. Es ist uns jedoch gestattet, Berichte, Gutachten, Urteile und sonstige schriftliche A\u0308u\u00dferungen im Zusammenhang mit dem Auftrag \/ Mandat in anonymisierter Form fu\u0308r Vero\u0308ffentlichungen gleich in welchem Medium (Zeitschrift, Website, Mandantenrundschreiben u.a.) zu verwenden.<\/p>\n<h3>5. Haftung\/Berufshaftpflichtversicherung<\/h3>\n<p><strong>5.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Mu\u0308ndliche und fernmu\u0308ndliche Ausku\u0308nfte\u00a0dienen lediglich einer ersten rechtlichen Einsch\u00e4tzung. Verbindliche Stellungnahmen erfolgen in Textform.<\/p>\n<p><strong>5.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Wir sind immer im ho\u0308chsten Ma\u00dfe darum bestrebt unsere Leistungen sorgfa\u0308ltigst zu erbringen. Es ist jedoch nie ganz auszuschlie\u00dfen, dass durch ein fahrla\u0308ssig von uns verursachten Beratungsfehler Schadensersatzanspru\u0308che entstehen ko\u0308nnen. Hierfu\u0308r sind wir gesetzlich versichert.<\/p>\n<p>Die Kanzlei unterh\u00e4lt eine Verm\u00f6gensschaden-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des \u00a7 51a BRAO gen\u00fcgt. Je Schadensfall maximal 2.500.000 jedoch maximal 10.000.000 pro Jahr, mit einer Erh\u00f6hung der Versicherungssumme um 1.500.000 je Versicherungsfall, max. 3.000.000 pro Jahr).<\/p>\n<p>M\u00fcndliche und telefonische Ausk\u00fcnfte und Erkl\u00e4rungen sind im Rahmen einer Erstberatung und au\u00dferhalb von bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnissen bzw. vor Beginn der Mandatierung ohne schriftliche Best\u00e4tigung grunds\u00e4tzlich unverbindlich.<\/p>\n<p>Die Haftung der Kanzlei f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, wird gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f52 Abs.\u202f1 Nr.\u202f2 BRAO auf den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme, derzeit 1.000.000, begrenzt, sofern in dieser H\u00f6he Versicherungsschutz besteht.<\/p>\n<p>Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und s\u00e4mtlicher Erf\u00fcllungsgehilfen der Kanzlei<\/p>\n<p>Die Haftung der Kanzlei erstreckt sich nur auf rechtlichen, nicht jedoch auf wirtschaftlichen Rat.<\/p>\n<p>Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht, soweit der Schaden aus einem grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich begangenen Vertragsverletzung entsteht, oder f\u00fcr die Haftung f\u00fcr schuldhaft verursachte Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit einer Person.<\/p>\n<p>Sofern der Mandant im konkreten Mandatsverh\u00e4ltnis bef\u00fcrchtet, dass durch eine Haftung der Kanzlei ein h\u00f6herer Schaden entstehen k\u00f6nnte, so besteht f\u00fcr jeden Einzelfall die M\u00f6glichkeit einer mandatsbezogenen Zusatzversicherung, die auf Bitten des Mandanten durch die Kanzlei bei der Versicherungsgesellschaft erfragt und abgeschlossen wird. Die Kosten der Zusatzversicherung hat in diesem Fall der Mandant zu tragen.<\/p>\n<p>Im Falle eines ho\u0308heren Haftungsrisikos kann die Deckungssumme der Versicherung entsprechend erweitert werden. In diesem Falle ist der Mandant verpflichtet, uns den dadurch erho\u0308hten Versicherungsbetrag zu erstatten. Gibt der Mandant uns keine entsprechende Weisung, die Deckungssumme entsprechend zu erho\u0308hen, sind wir hierzu nicht verpflichtet. Im Falle der Erho\u0308hung der Deckungssumme sind wir berechtigt, mit dem Auftrags- \/ Mandatsverha\u0308ltnis erst zu beginnen, nachdem der Mandant uns den entsprechenden Erho\u0308hungsbetrag geleistet hat und die Versicherungspolice entsprechend vorliegt. Dadurch bedingte Verzo\u0308gerungen gehen nicht zu unseren Lasten.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Fu\u0308r vertraglich vereinbarte Ta\u0308tigkeiten, die nicht rechtsberatender Natur sind, u\u0308bernehmen wir die Haftung nur bei Vorsatz, grober Fahrla\u0308ssigkeit oder im Rahmen einfacher Fahrla\u0308ssigkeit bei der Verletzung von Kardinalpflichten.<\/p>\n<h3>6. Kommunikation \/ Datenschutz<\/h3>\n<p><strong>6.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Die vom Mandanten bei Mandatsbeginn bekannt gegebenen Adressaten gelten bis zu einer A\u0308nderungsangabe des Mandanten als zutreffend. Soweit die Kanzlei an die angegebene Adresse Schriftstu\u0308cke versenden, genu\u0308gt sie ihrer Informationspflicht.<\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Vorbehaltlich ausdru\u0308cklich anderweitiger schriftlicher Erkla\u0308rung ist der Mandant damit einverstanden, auch in Kenntnis des Umstandes, dass vom Inhalt des Schriftverkehrs unter Umsta\u0308nden unbefugte Dritte Kenntnis erlangen ko\u0308nnen, dass der Schriftverkehr und die Kommunikation \u00fcberwiegend per verschl\u00fcsselter E-Mail, aber auch mittels Videokonferenz-System (u.a. Microsoft TEAMS) und IP-Telefonie erfolgt. Der Mandant wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass bei der Nutzung von Telefax und elektronischen Medien die Vertraulichkeit nicht gew\u00e4hrleistet werden kann.<\/p>\n<p><strong>6.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.<\/p>\n<p><strong>6.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Der Mandant ist ausdru\u0308cklich damit einverstanden, dass die Kanzlei Mandatsinformationen an die Rechtschutzversicherung des Mandaten weitergibt, wenn die Kanzlei Auftrag erhalten hat, mit der Rechtsschutzversicherung zu korrespondieren. Die Kanzlei weist ausdru\u0308cklich darauf hin, dass durch die U\u0308bernahme der Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung die Verpflichtung des Mandanten zur Bezahlung der anwaltlichen Vergu\u0308tung nicht entfa\u0308llt.<\/p>\n<h3>7. Verg\u00fctung<\/h3>\n<p><strong>7.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Die Vergu\u0308tung bestimmt sich grundsa\u0308tzlich nach dem Inhalt einer gesondert abzuschlie\u00dfenden Vergu\u0308tungsvereinbarung.<\/p>\n<p><strong>7.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Diese Vergu\u0308tungsvereinbarung wird wirksam, wenn die Kanzlei das Angebot zur Vergu\u0308tungsvereinbarung via Email u\u0308bersendet und der Mandant dieses unterzeichnet per Post, Fax oder eingescannt per Email zuru\u0308ck sendet oder die Kanzlei mit der beauftragten Mandatsarbeit beginnt und sich ein Einversta\u0308ndnis des Mandanten aus dem sonstigen Kommunikationsverkehr ergibt.<\/p>\n<p><strong>7.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;In der Regel werden bei der individuellen Vergu\u0308tungsvereinbarung Zeiteinheiten der Abrechnung zu Grunde gelegt. Der prognostizierte Zeitaufwand fu\u0308r die Bearbeitung wird dem Mandanten auf Anfrage mitgeteilt und in der Vergu\u0308tungsvereinbarung festgehalten. Ob daru\u0308ber hinaus gehender Zeitaufwand nur dann vergu\u0308tet wird, wenn der Mandant auch diesen im Vorwege genehmigt oder ob der gesamte Zeitaufwand erst mit Rechnungsstellung dem Mandant bekanntzugeben ist und der in diesem Fall in der Gebu\u0308hrennote zu Grunde gelegte Zeitaufwand als genehmigt gilt, wenn nicht unverzu\u0308glich widersprochen wird, ist eine Frage der jeweiligen individuellen Vergu\u0308tungsvereinbarung. Der Mandant kann jederzeit Einsicht in die von der Kanzlei gefertigten handschriftlichen oder digitalen Zeitaufzeichnungen fordern.<\/p>\n<p><strong>7.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Soweit keine individuelle Vergu\u0308tungsvereinbarung zwischen der Kanzlei und Mandant oder Dritten geschlossen worden ist, erfolgt die Abrechnung des Mandats nach der jeweils geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergu\u0308tungsgesetzes (RVG). Die fu\u0308r die anwaltliche Ta\u0308tigkeit zu erhebenden Gebu\u0308hren nach RVG richten sich nach dem Gegenstandswert, es sei denn, es wurde eine hiervon abweichende Vergu\u0308tungsvereinbarung getroffen.<\/p>\n<p><strong>7.5<\/strong>&nbsp;&nbsp;Die Kanzlei ist berechtigt, eingehende Erstattungsbetra\u0308ge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungseinga\u0308nge mit offenen Vergu\u0308tungsforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskra\u0308ftig festgestellten Anspru\u0308chen zula\u0308ssig.<\/p>\n<p><strong>7.6<\/strong>&nbsp;&nbsp;Der Mandant ist grundsa\u0308tzlich verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss, der bis zur vollsta\u0308ndigen vereinbarten Vergu\u0308tung reichen kann, zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsanspru\u0308che gegen Dritte bestehen. Die Vorschussho\u0308he wird von der Kanzlei angemessen festgelegt und zeitnah vor dem Bearbeitungsbeginn des Mandats (Auftrags) dem Mandanten mitgeteilt.<\/p>\n<p><strong>7.7<\/strong>&nbsp;&nbsp;Zur Sicherung sa\u0308mtlicher Gebu\u0308hrenanspru\u0308che tritt der Mandant an die Kanzlei sa\u0308mtliche Anspru\u0308che auf Kostenerstattung gegen die Gegenseite, die Staatskasse, Rechtsschutzversicherung, bei vorliegender Zustimmung durch diese, oder sonstige Dritte in Ho\u0308he der Honorarforderung der Kanzlei mit der Erma\u0308chtigung ab, diese Abtretung dem Zahlungsverpflichteten anzuzeigen. Diese Anzeige erfolgt nur, wenn der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere, wenn der Mandant die Zahlung verweigert, in Zahlungsverzug gera\u0308t oder Antrag auf Ero\u0308ffnung eines Insolvenzverfahrens u\u0308ber sein Vermo\u0308gen gestellt ist. Die Kanzlei ist berechtigt, eingehende Erstattungsbetra\u0308ge und sonstige, dem Mandanten zustehende Forderungen, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarforderungen oder noch abzurechnenden Leistungen nach Rechnungsstellung zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zula\u0308ssig ist.<\/p>\n<h3>8. Zahlung<\/h3>\n<p><strong>8.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Vorschussrechnungen der Kanzlei sowie die Abschlussrechnung sind ohne Abzug zahlbar.<\/p>\n<p><strong>8.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Sind bereits Kosten und Zinsen gegenu\u0308ber dem Mandanten entstanden, ist die Kanzlei berechtigt, Zahlungen zuna\u0308chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen.<\/p>\n<p><strong>8.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergu\u0308tung der Kanzlei, wenn die Kanzlei fu\u0308r sie in derselben Angelegenheit ta\u0308tig wird.<\/p>\n<p><strong>8.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Verzug des Mandanten mit der Bezahlung der Gebu\u0308hrenrechnung tritt spa\u0308testens einen Monat seit Zugang der Gebu\u0308hrenrechnung ein. Der Zugang der Gebu\u0308hrenrechnung gilt nach Ablauf von zwei Tagen des auf das Rechnungsdatum folgenden Monats als erfolgt.<\/p>\n<p><strong>8.5<\/strong>&nbsp;&nbsp;Verbraucher haben einen Verzugszins von mindestens 5 Prozentpunkten u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Mandanten, die nicht als Verbraucher den Mandatsauftrag erteilen, haben mindestens 8 % Verzugszinsen u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen. Ein ho\u0308herer Schaden der Kanzlei bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h3>9. Verwahrung von Geldern<\/h3>\n<p>Fu\u0308r den Mandanten eingehende Gelder werden von der Kanzlei treuha\u0308nderisch verwahrt und \u2013 vorbehaltlich Ziff. 7.5 \u2013 unverzu\u0308glich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlt.<\/p>\n<h3>10. Beendigung des Auftrags \/ Mandates<\/h3>\n<p><strong>10.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Das Auftragsverha\u0308ltnis \/ Mandat endet durch Erfu\u0308llung der vereinbarten Leistungen, durch Ku\u0308ndigung oder durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Auftrages \/ Mandates.<\/p>\n<p><strong>10.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Beide Parteien ko\u0308nnen unter den Voraussetzungen des \u00a7 627 BGB das Auftragsverha\u0308ltnis \/ Mandat jederzeit ku\u0308ndigen. Der Mandant wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Falle einer Ku\u0308ndigung nach \u00a7 627 BGB die Verpflichtung bestehen bleibt, der Kanzlei den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergu\u0308tung zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>10.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Soweit der Vertrag durch uns geku\u0308ndigt wird, werden wir zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Mandanten noch die erforderlichen zumutbaren Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverla\u0308ngerungsantrag bei drohendem Fristablauf durch Anwaltswechsel).<\/p>\n<p><strong>10.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Wir sind grundsa\u0308tzlich dazu verpflichtet, dem Mandanten alles heraus zu geben, was uns zur Ausfu\u0308hrung des Auftrages u\u0308berlassen wurde und was wir aus dieser Gescha\u0308ftsbesorgung erlangt haben. Dies beinhaltet auch die Herausgabe sa\u0308mtlicher, fu\u0308r den Mandanten im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderlichen Nachrichten. Wir sind jedoch berechtigt, gegen Anspru\u0308che des Mandanten auf Auszahlung von Fremdgeld mit eigenen Honoraranspru\u0308chen gegen den Mandanten entsprechend aufzurechnen und gegen vorbezeichnete Herausgabeanspru\u0308che des Mandanten wegen ru\u0308cksta\u0308ndiger Honorar- bzw. Auslagenerstattungsanspru\u0308chen ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht in angemessenem Umfang auszuu\u0308ben.<\/p>\n<p><strong>10.5<\/strong>&nbsp;&nbsp;Nach Beendigung des Mandatsverha\u0308ltnisses bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Unterlagen des Mandanten bei uns abzuholen.<\/p>\n<h3>11. Aktenaufbewahrungsfrist, Versendungsrisiko<\/h3>\n<p><strong>11.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Nach \u00a7 50 Bundesrechtsanwaltsordnung endet die Pflicht der Kanzlei zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter der Kanzlei aus Anlass der Auftragsausfu\u0308hrung u\u0308berlassen hat, 5 Jahre nach Beendigung des Mandates. Die Kanzlei schuldet keine la\u0308ngere Aufbewahrung.<\/p>\n<p>Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten der Rechtsanw\u00e4lte bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach Beendigung des Mandats (\u00a7 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der Rechtsanw\u00e4lte vorher abholt. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.<\/p>\n<p><strong>11.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Werden Unterlagen an den Mandanten versandt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko tra\u0308gt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzu\u0308glichen Abholung verpflichtet.<\/p>\n<p><strong>11.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Stehen der Kanzlei gegenu\u0308ber dem Mandanten fa\u0308llige Gebu\u0308hrenanspru\u0308che aus dem Mandat zu, hat die Kanzlei an den ihnen in diesem Mandat zugegangenen Unterlagen ein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht. Die Ausu\u0308bung des Zuru\u0308ckbehaltungsrechts darf nicht unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig sein.<\/p>\n<h3>12. Verj\u00e4hrung \/ Ausschlussfrist<\/h3>\n<p><strong>12.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Schadensersatzanspru\u0308che des Mandanten uns gegenu\u0308ber verja\u0308hren in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, vorausgesetzt, der Schadensersatzanspruch des Mandanten verja\u0308hrt kraft Gesetzes nicht innerhalb einer ku\u0308rzeren Verja\u0308hrungsfrist. Sollte das Mandatsverha\u0308ltnis nicht bereits fru\u0308hzeitiger beendet sein, so gilt der Auftrag spa\u0308testens mit der U\u0308bersendung der letzten Honorarrechnung als beendet.<\/p>\n<p><strong>12.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Ausschlussfrist: Unabha\u0308ngig von der Verja\u0308hrung der Schadensersatzanspru\u0308che ko\u0308nnen diese uns gegenu\u0308ber nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Mandant von dem Schaden und von dem anspruchsbegru\u0308ndeten Ereignis Kenntnis erlangt hat, spa\u0308testens jedoch innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegru\u0308ndenden Ereignis, vorbehaltlich zwischenzeitlich ist nicht bereits Verja\u0308hrung eingetreten. Der Schadenersatzanspruch erlischt ebenfalls, wenn der Mandant nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung durch uns Klage erhoben hat und wir den Mandanten auf diese Folge ausdru\u0308cklich hingewiesen haben. Die vorbezeichneten Regelungen zur Ausschlussfrist gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Pru\u0308fungen mit gesetzlicher Haftungsbeschra\u0308nkung. Sie gelten nicht, soweit der Mandant Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB ist.<\/p>\n<h3>13. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h3>\n<p>Soweit gesetzlich zula\u0308ssig, ist Erfu\u0308llungsort und Gerichtsstand fu\u0308r alle gegenseitigen Anspru\u0308che aus dem Mandatsverha\u0308ltnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgru\u0308nden der Hauptsitz der Kanzlei vereinbart. Fu\u0308r den Fall, dass der Mandant nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewo\u0308hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewo\u0308hnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist gleichfalls der Sitz der Kanzlei als Gerichtsstand vereinbart.<\/p>\n<p>Diese Gerichtsstandsvereinabrung gilt nicht f\u00fcr Verbraucher.<\/p>\n<h3>14. Allgemeine Bestimmungen<\/h3>\n<p><strong>14.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Mu\u0308ndliche Nebenabreden bedu\u0308rfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt fu\u0308r die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<\/p>\n<p><strong>14.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;Rechte aus dem Vertragsverha\u0308ltnis mit der Kanzlei du\u0308rfen nur, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kanzlei, abgetreten werden.<\/p>\n<p><strong>14.3<\/strong>&nbsp;&nbsp;Fu\u0308r alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und der Kanzlei gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, bei Auftragserteilung ist ausdru\u0308cklich ein anderes Recht vereinbart worden.<\/p>\n<p><strong>14.4<\/strong>&nbsp;&nbsp;Sollte einer dieser Bestimmungen dieser Mandatsbestimmungen lu\u0308ckenhaft, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchfu\u0308hrbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der u\u0308brigen Bestimmungen nicht beru\u0308hrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfu\u0308hrbaren Bestimmung oder zur Erfu\u0308llung der hierdurch entstandenen Lu\u0308cke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich zula\u0308ssigen dem, was die Vertragspartner gewollt haben wu\u0308rden, am na\u0308chsten kommt, als vereinbart.<\/p>\n<h3>15. Hinweis auf die AWV\\\\*-Meldepflicht<\/h3>\n<p>Wir weisen darauf hin, dass die AWV-Meldepflicht auch bei ein- und ausgehenden Zahlungen u\u0308ber ein\u00a0<strong>Treuhandkonto<\/strong>\u00a0gilt. Meldepflichtig ist auch in diesem Fall der jeweilige inla\u0308ndische Gla\u0308ubiger bzw. Schuldner und\u00a0<strong>nicht der Treuhandkonto-Inhaber<\/strong>. Wer U\u0308berweisungen ins Ausland ta\u0308tigt oder aus dem Ausland erha\u0308lt, unterliegt der AWV- Meldepflicht. Meldepflichtig sind nur Betra\u0308ge ab 12.500 EUR. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 EUR handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen. Die Meldepflicht entfa\u0308llt zudem bei Zahlungen fu\u0308r Warenein- oder ausfuhren. Zahlungen fu\u0308r Dienstleistungen sind ab 12.500 EUR dagegen sehr wohl meldepflichtig. Die Missachtung der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit ein Bu\u00dfgeld von bis zu 30.000 EUR nach sich ziehen. \\\\* Au\u00dfenwirtschaftversordnung<\/p>\n<h3>16. Au\u00dfergerichtliche Streitschlichtung<\/h3>\n<p>En caso de litigios entre abogados y sus clientes, de conformidad con el art\u00edculo 73, apartado 2, n\u00famero 3, en relaci\u00f3n con el art\u00edculo 73, apartado 5, del BRAO, existe la posibilidad de resoluci\u00f3n extrajudicial de litigios previa solicitud en el Colegio de Abogados de Karlsruhe competente a nivel regional (v\u00e9anse m\u00e1s arriba los datos de contacto) o, de conformidad con el art\u00edculo 191 y ss. BRAO en el centro de arbitraje de la abogac\u00eda de la C\u00e1mara Federal de Abogados, que puede consultarse en Internet a trav\u00e9s de la p\u00e1gina web de la C\u00e1mara Federal de Abogados (<a href=\"http:\/\/www.brak.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">http:\/\/www.brak.de<\/a>) en la opci\u00f3n de men\u00fa \"Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft\" (<a href=\"mailto:schlichtungsstelle@brak.de\">schlichtungsstelle@brak.de<\/a>).<\/p>\n<p>Ribas &amp; Partner mbB no participa en procedimientos de resoluci\u00f3n de litigios ante una junta arbitral de consumo y no est\u00e1 obligada a hacerlo.<\/p>\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Mandatsbedingungen 1. Geltungsbereich Soweit nichts anderes ausdru\u0308cklich schriftlich oder in Textform vereinbart, so gelten die nachfolgenden allgemeinen Mandatsbestimmungen fu\u0308r alle Gescha\u0308ftsbeziehungen mit den Mandanten. Sie gelten, vorausgesetzt es erfolgt keine andere Vereinbarung in Schrift- oder Textform auch fu\u0308r zuku\u0308nftige Auftra\u0308ge \/ Mandate. Diese allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sa\u0308mtlicher Vertra\u0308ge zwischen der Ribas &amp; Partner [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_angie_page":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4508","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4508","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4508"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4508\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4540,"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4508\/revisions\/4540"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ribas.wolfsrudel-agentur.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4508"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}